BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94330s

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Die Gemeinde Salching hat keine Plakatierungsverordnungen.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (Straßenverkehrsrecht, Baurecht usw.) eingehalten werden müssen.

Im Hauptort der Gemeinde Salching möchten wir Sie bitten, dass max. 5 Plakate aufgehängt werden und in den anderen Ortsteilen auch insgesamt 5 Plakate.

Zeitraum der Plakatierung: 06. April bis 02. Juni 2019