BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94267
Hiermit wird Ihnen für die Europawahl eine Plakatiererlaubnis für den Zeitraum 14. April 2019 bis zum 26. Mai 2019 erteilt.
In der Gemeinde Prackenbach sind folgende Hinweise bezüglich der Plakatierung zu beachten:
- Grundsätzlich dürfen Werbeplakate / Werbetafeln u. ä. (Werbemittel) die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigten. Insbesondere dürfen durch die Werbemittel keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Auch dürfen Werbemittel nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Straßen hineinragen.
- Ein Anbringen an amtlichen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.
- Die Werbemittel dürfen nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – nicht in der freien Landschaft – auf öffentlichen Flächen aufgestellt bzw. angebracht werden.
- Die Werbemittel sind standsicher aufzustellen bzw. zu befestigen.
- Die Werbemittel (einschließlich Befestigungsmaterial) sind in der Woche nach der Wahl wieder zu entfernen.