BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94151
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Die Gemeinde Mauth hat keine Satzung zum Anbringen von Wahlplakaten.
Wir bitten Sie, nur die öffentlichen Anschlagtafeln und Straßenlaternen für die Plakatierung zu benutzen (nicht an Buswartehäuschen!).
Plakatierungsbeginn max. 6 Wochen vor der Wahl.
Großflächige Plakate an Bauzäunen sind nicht zugelassen.
Innerhalb einer Woche nach der Wahl sind die Plakate ordnungsgemäß und vollständig zu entfernen, ansonsten
werden sie kostenpflichtig von der Gemeinde (Bauhof) beseitigt.