BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93453
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
folgende Auflagen sind zu beachten.
- es dürfen nicht mehr als 5 Werbeträger pro Partei im Ortsbereich aufgestellt werden;
- die Plakatierung darf frühestens 4 Wochen von der entsprechenden Wahl beginnen;
- die Werbeträger müssen so platziert werden, dass Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) ausgeschlossen sind;
- es ist dahingehend Sorge zu tragen, dass die aufgestellten oder angebrachten Werbeträger binnen 3 Tagen nach dem Wahlereignis wieder ordnungsgemäß und rückstandslos entfernt werden.