BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93437

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In Furth im Wald werden ca. 5 Wochen vor der Wahl städtische Plakattafeln aufgestellt, die die Parteien kostenlos nutzen können, eine Übersicht über die Standorte finden Sie in Anlage.

Grundsätzlich herrscht im Stadtgebiet Plakatierverbot, politische Parteien sind hiervon aber in den fünf Wochen vor Wahlen ausgenommen und dürfen auch außerhalb der städtischen Plakattafeln werben.

Wir appellieren jedoch an die Parteien, aus Gründen der Fairness nicht ganze Straßenzüge „zuzupflastern“. Wir hoffen in diesem Zusammenhang auf Ihr Verständnis!

Nicht plakatieren darf man direkt an Fußgängerüberwegen, auch eine Sichtbehinderung in Kreuzungsbereichen muss ausgeschlossen sein!