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für die Stadt Riedenburg gibt es keine Plakatierverordnung, aber eine Sondernutzungssatzung. Diese ist auf unserer homepage unter www.riedenburg.de, Ortsrecht - Satzungen - Straßen - Sondernutzungssatzung veröffentlicht.
Mit dem Anbringen von Plakaten durch Ihre Partei besteht grundsätzlich Einverständnis, jedoch sind die beiliegenden Auflagen zu beachten.
Außerdem bitten wir direkt am Marktplatz und am St.-Anna-Platz vom Plakatieren abzusehen.
Sollten Sie beabsichtigen, ein Großflächenplakat aufzustellen, bitten wir hierzu einen gesonderten Antrag zu stellen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass geeignete Plätze in Riedenburg nur begrenzt zur Verfügung stehen.