BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93107
Die Wahlplakate können frühestens 6 Wochen vor der Wahl an den im Gemeindegebiet vorgesehenen Plakatwänden angebracht werden.
Darüber hinaus sind maximal 40 Plakatständer etc. mit einer maximalen Größe von maximal je 1 m² im Gemeindegebiet Thalmassing innerorts auf öffentlichen Flächen für Wahlwerbung zulässig, die gegen Sturm zu sichern sind. Der Fußgängerverkehr darf dadurch nicht eingeschränkt werden.
Der Raum über Gehwegen ist bis zu einer Höhe von 2,25 m frei zu lassen.
Verkehrszeicheneinrichtungen sind mit einem Abstand von 5 m, Kreuzungsbereiche sind mit einem Abstand von 25 m und kommunale Einrichtungen mit einem Abstand von 10 m sind frei zu lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Plakate spätestens 5 Tage nach der Wahl wieder entfernt werden.
Unsachgemäß angebrachte Plakate werden entfernt und vernichtet. Die Kosten für die Entfernung trägt der Antragsteller.