BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93104

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Hiermit erlauben wir Ihnen die Plakatierung für die die Europawahl 2019.

Die Plakatierung wird auf die Ortseingänge (erste drei Straßenlampen) beschränkt. Gesonderte Plakatierflächen sind nicht vorhanden. Erfolgt die Aufstellung der Plakate auf Privatgrund, so ist die Zustimmung des Eigentümers vorher einzuholen.

Auf die Einhaltung der Vorschriften der StVO und des BGB wird hingewiesen, u.a. auf die Freihaltung des Lichtraumprofiles von mind. 2,50 m über Geh- und Radwegen (Unterkante Plakat bis Oberkante Gehweg) bzw. 4,50 m über Fahrbahnen.

Kosten werden nicht erhoben.
Eine gesonderte Erlaubnis ergeht nicht mehr.

Erlauben Sie uns bitte eine Anmerkung: Aus gegebenem Anlass bitten wir, all Ihre Plakate unmittelbar nach der Wahl wieder abzunehmen. Dies hat nach der Landtagswahl 2018 leider nicht immer funktioniert. Eine kostenneutrale Entsorgung übriggebliebener Plakate ist bei Wiederholung nicht mehr möglich. Wir bitten um Beachtung!