BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93098
Die Gemeinde genehmigt die Aufstellung von 15 Plakatständern (A 0 / A 1) im Gemeindebereich Mintraching und bittet hierbei folgendes zu beachten:
- An Straßenbeleuchtungsmasten dürfen ausschließlich Hohlkammerplakate mit Kabelbindern angebracht werden (keine Plakatständer aus Holz oder anderen Materialen, sowie keine Drähte oder ähnliches).
- Das Anbringen von Plakaten an Bäumen, sowie das Bekleben von Schaltschränken (Strom und Telekommunikation) wird nicht gestattet.
- Die Fußgänger- und Radwege dürfen nicht eingeschränkt werden.
- An Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen dürfen keine Werbetafeln aufgestellt werden.
- Es dürfen keine Sichtbehinderungen entstehen.
- Die Plakate müssen gegen Sturm gesichert werden, so dass diese nicht auf die Fahrbahn gelangen können.
- Der Abbau hat spätestens eine Woche nach der Wahl zu erfolgen.