BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93098

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Die Gemeinde genehmigt die Aufstellung von 15 Plakatständern (A 0 / A 1) im Gemeindebereich Mintraching und bittet hierbei folgendes zu beachten:

  - An Straßenbeleuchtungsmasten dürfen ausschließlich Hohlkammerplakate mit Kabelbindern angebracht werden (keine Plakatständer aus Holz oder anderen Materialen, sowie keine Drähte oder ähnliches).
  - Das Anbringen von Plakaten an Bäumen, sowie das Bekleben von Schaltschränken (Strom und Telekommunikation) wird nicht gestattet.
  - Die Fußgänger- und Radwege dürfen nicht eingeschränkt werden.
  - An Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen dürfen keine Werbetafeln aufgestellt werden.
  - Es dürfen keine Sichtbehinderungen entstehen.
  - Die Plakate müssen gegen Sturm gesichert werden, so dass diese nicht auf die Fahrbahn gelangen können.
  - Der Abbau hat spätestens eine Woche nach der Wahl zu erfolgen.