BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93086
An alle Antragsteller zur Plakatierung Europawahl 26.05.2019
Informationen / Hinweise zur Plakatierung in Brennberg
Für den unmittelbaren Zeitraum vor Wahlen wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Damit wird der herausragenden Bedeutung von Wahlen für die demokratische Grundordnung und dem Anspruch der Parteien auf angemessene Wahlwerbung als Ausfluss ihres verfassungsrechtlich rechtlich garantierten Initiativ- und Mitwirkungsrechts Rechnung getragen.
Für die Wahlplakatierung 2019 folgende Praxisregelung:
In der Gemeinde Brennberg dürfen max. 5 Plakatständer DIN A 1 und je 1 Plakatständer DIN A 1 pro Ortsteil aufgestellt werden.
Es sind von Ihnen zusätzlich folgende weitere Punkte zu beachten:
- Ab 26.04.2019 darf in Brennberg Wahlwerbung für die Europawahl plakatiert werden.
- Die maximale Größe der Plakate darf DIN A 1 betragen
- Die Plakate betreffend Europawahl sind spätestens bis 02.06.2019, ohne Aufforderung, wieder zu entfernen.
- Die Standorte müssen Sie sich selbst suchen - der Verkehr darf dabei nicht behindert werden.
- Die Werbeträger sind so anzubringen, dass sie hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen und den Straßenverkehr nicht behindern.
- Die Werbeträger dürfen erst ab einer Höhe von 2,50 m angebracht werden, damit die Gehwege nicht eingeengt und der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
- Die in Anspruch genommenen Aufstellflächen sind im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.
- Für durch die Aufstellung / Anbringung der Werbeträger evtl. entstehenden Personen- oder Sachschäden wird durch den Antragsteller gehaftet.
Eine extra Genehmigung wird nicht benötigt, solange Sie sich an die Vorgaben halten.