BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92536
die Stadt Pfreimd als Träger der Straßenbaulast erteilt Ihnen auf Grund Ihres Antrages in stets widerruflicher Weise die Erlaubnis zur Sondernutzung
öffentlicher Verkehrsflächen für die Aufstellung Ihres Plakatständers in der Stadt Pfreimd vom 13.04.2019 bis 02.06.2019 anlässlich der Europawahl 2019.
Für Wahlen gelten im Verwaltungsbereich der VG Pfreimd(Gemeinde Trausnitz und Stadt Pfreimd) folgende
Auflagen und Hinweise:
1. Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern.
2. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
3. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden.
6. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen.
7. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein.
8. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
9. Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderungen zu beseitigen.
10. Spätestens 2 Wochen nach der Wahl sind die Plakate zu entfernen.
11. Speziell für die Stadt Pfreimd gilt: Im Innenstadtbereich ist das Anbringen von Wahlwerbung ausnahmslos untersagt(vor allem: Landgrafenstraße, Marktplatz, Marienplatz, Schloßhof, Leuchtenberger Straße).
Für die Genehmigung wird keine Gebühr erhoben.