BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92442a
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Die Gemeinde Steinberg am See hat keine PlakatierVO erlassen.
Jedoch können Parteien bei Wahlen die Plakate an eigens dafür aufgestellten Plakatwänden anschlagen.
Diese Plakatwände befinden sich in Steinberg am See beim Rathaus und in der Nittenauer Straße beim Feuerwehrgerätehaus.
Die Plakate dürfen höchstens die Größe A2 haben.