BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92442

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Es gibt ein Plakatierungsverordnung

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. c können bei Wahlen die Parteien Plakate an eigens dafür aufgestellten Plakatwänden anschlagen.

Diese Plakatwände befinden sich in Wackersdorf am Marktplatz und im Ortsteil Heselbach vor dem Kindergarten Villa Kunterbunt (nähe Kirche).

Die Plakatwände werden voraussichtlich ab 15.04.2019 aufgestellt.

Die Plakate dürfen höchstens die Größe A2 haben.