BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92364

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Unter Beachtung dieser E-Mail beigefügten Lageplan "historische Ortsmitte", wird unter Einhaltung folgender Auflagen das Anbringen von Plakaten und das Aufstellen von Plakatständern gestattet:

. Außerhalb geschlossener Ortschaften (Ortstafel gilt als Grenzpunkt) darf keine Werbung betrieben werden
. Fahr- und Gehwegbereiche dürfen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden
. Das Anbringen von Werbung an Bäumen und baulichen Anlagen (z. Bsp. Scheunen etc.) ist verboten
. Plakatständer sind nachhaltig zu befestigen bzw. zu sichern
. Die Befestigung der Werbung darf nicht mit Draht erfolgen, hier sind Kabelbinder oder Schnüre zu verwenden
. Plakate ohne Werbedreieckständer dürfen nur an den vorgesehenen Einrichtungen (Plakattafeln) angebracht werden.
. Aktuelle Veranstaltungshinweise dürfen nicht überdeckt werden.
. Die Werbung ist vollumfänglich durch den Antragsteller zu entfernen

- Bei Personen- und Sachschäden die durch unsachgemäße Befestigung oder Positionierung der Werbung verursacht wurden, haftet vollumfänglich der Antragsteller
- Bei Missachtung der aufgeführten Punkte, werden wir die die maßgebliche Einrichtung auf Kosten des Antragstellers entfernen lassen

Die Gemeinde Deining verfügt über keine Werbeflächen für Werbebanner, es steht Ihnen frei diese nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer, auf privaten Flächen zu betreiben.

Eine Sondernutzungsgebühr oder anderweitige Kosten für diese Genehmigung werden nicht erhoben.