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Für die Gemeinden Illschwang und Birgland gibt es keine Plakatierungsverordnung.
Wir erteilen Ihnen die Erlaubnis zur Aufstellung von Plakatständern im Gemeindegebiet für die Zeit von Ostern bis zur Europawahl unter der Voraussetzung, dass die Ständer so platziert werden, dass sie kein Hindernis bzw. Sicherheitsrisiko darstellen.
Für Bauzaun-Plakate ist außerdem das Einverständnis der Grundstückseigentümer einzuholen.
Die Plakatständer bzw. die Plakate sind spätestens bis zum 2.6.2019 wieder restlos zu entfernen. Im Falle der Nichtbeachtung wird die Entfernung auf Ihre Rechnung durch die Gemeinde vorgenommen.