BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92266
von Seiten der Gemeinde Ensdorf bestehen keine Einwendungen gegen die Aufstellung der Werbeplakatständer im beantragten Zeitraum. Bei Einhaltung der Auflagen werden keine Gebühren erhoben.
Folgende Auflagen sind zwingend einzuhalten:
1. Die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen ist
zwingend einzuhalten. Durch die Plakatständer darf weder der ruhende noch
der fließende Verkehr behindert bzw. beeinträchtigt werden.
2. Plakatständer bzw. –tafeln dürfen nicht in die Fahrbahn ragen.
3. Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht durch vorspringende Ecken,
Drahtspitzen usw. behindert oder gefährdet werden.
4. Für Sach- bzw. Personenschäden, die durch Plakattafeln und –ständer
entstehen, haftet der Veranstalter in vollem Umfang.
5. Das Anbringen von Plakattafeln und –ständern an Bäumen ist verboten.
6. Öffentliche Einrichtungen dürfen nicht beklebt werden.
7. Jedes Plakat hat ein Impressum zu enthalten.