BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91710

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Es gelten folgende Vorgaben:

Plakatständer Format DIN A 1 max. 4 Stück pro Ortschaft einer Gemeinde

Die Plakatständer sind nur auf öffentlichem Grund aufzustellen und entsprechend zu sichern.

Sämtliche eventuell entstehenden Haftungsansprüche, welche in Zusammenhang mit der Aufstellung Ihrer Werbeträger entstehen, sind von Ihnen zu Übernehmen.

Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit, z.B. für den Fußgänger- oder Straßenverkehr, sind auszuschließen.