BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91611

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Den politischen Parteien ist es ca. sechs Wochen vor der Europa-Wahle gestattet Plakatwerbung zu betreiben.
Die Plakatständer dürfen jedoch nicht den Straßen- und den Fußgängerverkehr beeinträchtigen und müssen standsicher und ordentlich befestigt sein.
Auch ist die Anzahl auf 10 Plakate zu begrenzen.
Unmittelbar nach der Wahl sind die Plakate wieder alle abzubauen oder abzunehmen.