BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91567
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Für die Stadt Herrieden gibt es eine Plakatierungsverordnung die besagt, dass das Plakatieren in der Altstadt in Herrieden verboten ist.
Ansonsten gibt es keine Einschränkungen.