BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91555

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ür Feuchtwangen gibt es eine Plakatierungsverordnung Die darin aufgeführten (strengen) Regeln gelten allerdings nicht bei Wahlen und Abstimmungen.

Hier zusammengefasst, die entsprechenden Informationen:

A) Allgemeine (Standard-)Plakate

1) Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Plakate.
2) Es gibt keine räumliche Beschränkung. Eine Plakatierung -auch im Altstadtbereich- ist erlaubt.
3) Die Aufstellung darf frühestens ab Samstag, 13.04.2019 - 08.00 Uhr erfolgen.
4) Die Plakate sind so aufzustellen, dass
- insbesondere für den öffentlichen Fußgänger- und Straßenverkehr keinerlei Gefahren entstehen können.
- zu den öffentlichen Straßen und Wegen ausreichend Abstandsflächen eingehalten werden.
- keine Sichtbehinderungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen entstehen und keine Verkehrszeichen verdeckt werden.
5) Die Plakate sind an Laternen/Brückengeländer etc. mit Kabelbinder o.ä. anzubringen. Ein Metalldraht ist nicht gestattet. Eine Anbringung an Bäumen oder Verkehrsschildern ist nicht gestattet.

B) Großflächenplakate

Für die Aufstellung von Großflächenplakaten zur Europawahl 2019 stehen in Feuchtwangen drei Standorte zur Verfügung. Standort1 Standort2 Standort3

Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie zudem noch folgende Punkte:
1) Die Aufstellung darf frühestens ab Samstag, 13.04.2019 - 08.00 Uhr erfolgen.
2) Die Anzahl der Großflächenplakate ist beschränkt auf ein Plakat pro Partei/Wählergruppe pro Standort.
3) Die Plakatgröße ist auf maximal 12m² beschränkt.
4) Auf den entsprechenden Flächen für Großflächenplakate dürfen keine (weiteren) Standardplakate angebracht werden.
5) Die Großflächenplakate sind so aufzustellen, dass
- insbesondere für den öffentlichen Fußgänger- und Straßenverkehr keinerlei Gefahren entstehen können.
- zu den öffentlichen Straßen und Wegen ausreichend Abstandsflächen eingehalten werden.
- keine Sichtbehinderungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen entstehen und keine Verkehrszeichen verdeckt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Nichteinhalten der oben aufgeführten Punkte die Plakate vorzeitig und kostenpflichtig vom städtischen Bauhof entfernt werden.