BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91452

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Anlässlich der Europawahl genehmigt der Markt Wilhermsdorf den Parteien und Wählergruppen das gebührenfreie Aufstellen von Wahlplakaten innerhalb der geschlossenen Ortsteile.

Der Markt Wilhermsdorf hat keine Plakatierungsverordnung, allerdings sind folgende Vorgaben gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.02.2019 zu beachten:

Das Aufstellen der Plakate darf nicht vor dem 13.04.2019 erfolgen. An Brückengeländern sowie am Laternenmast Nr. 222 vor dem Rathaus dürfen keine Wahlplakate angebracht werden. Die Wahlplakate dürfen die Benutzung von Geh- und Radwegen nicht wesentlich behindern und die Wirkung von vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen. Die Sichtwinkel an Kreuzungen und Einmündung müssen freigehalten werden. Die Plakate sind unmittelbar nach Abschluss der Wahl zu entfernen.

Zudem ist die Gemeinde für die Genehmigung zum Aufstellung von Wahlplakaten an Kreis- und Staatsstraßen nicht zuständig, da die Plakate auf die Verkehrsteilnehmer dieser Straßen „wirken“. Hierzu müssen Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde beim LRA Fürth in Zirndorf wenden.

Im Übrigen verweisen wir auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013, Az.: IC2-2116.1-0 zu Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, AllMBl. 2013 S. 52, ber. S. 139, 9210-I.