BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91235

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6 Wochen vor der Europawahl (ab KW 16) bestehen seitens der Gemeinde Vorra, Gemeinde Hartenstein und der Gemeinde Velden keine Einwände gegen Wahlwerbung wenn folgende Aspekte eingehalten werden:

. In der Gemeinde Vorra (PLZ: 91247) ist im Bereich der Anwesen Hirschbacher Straße 1 sowie Hauptstraße 40 keine Wahlwerbung erwünscht. In Vorra sowie deren Ortsteilen (Düsselbach, Alfalter, Artelshofen) sind maximal jeweils 2 Wahlplakate zugelassen (Ortsbild).

. In der Gemeinde Hartenstein (PLZ 91235) ist bei Lungsdorf 8 an dessen Straßenbeleuchtung keine Wahlwerbung zugelassen, da es sich dort um Privatgrund handelt.

. Das Ortsbild darf nicht erheblich beeinträchtigt werden.

. Wahlwerbung darf generell nicht angebracht werden:

- an Verkehrszeichen (vor allem nicht an Lichtsignalanlagen, Ortstafeln, Warnzeichen, Vorfahrtszeichen) - außerhalb der geschlossenen Ortschaften ( entscheidend ist er jeweilige Standort der Ortstafel) - über den Fahrbahnen

. Ebenso ist am Wahltag (26.05.2019) in und am Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Abstimmenden durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise verboten. Hierzu gehört auch die Aufhängung von Wahlplakaten. Sämtliche Wahlplakatierungen sind am Sonntag, den 26.05.2019 um 0:00 Uhr in einem Umkreis von 20 - 50 Metern (Einzelfall, örtliche Begebenheit) vor dem Zugang des Wahllokals zu entfernen, sodass vom Wahllokal aus keine Wahlwerbung für den Abstimmenden ersichtlich ist.

. Wahlwerbung ist bis spätestens 09.06.2019 zu entfernen. Sollte Wahlwerbung bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt werden oder entgegen der Vorgaben angebracht werden, behalten wir uns die kostenpflichtige Entfernung der Plakate vor.


Die Wahllokale befinden sich:

In der Stadt Velden: Musikhalle, Nürnberger Straße 10, 91235 Velden

In der Gemeinde Hartenstein: Kulinario, Höflaser Straße 3 a, 91235 Hartenstein

In der Gemeinde Vorra: Rathaus Vorra, Stöppacher Straße 1, 91247 Vorra.