BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV89423g

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Sie erhalten die Plakatierungsverordnung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau, die auf Grund von Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassen wurde, sowie die erste und die zweite Änderung dieser Plakatierungsverordnung.

Vor Wahlen werden von der Stadt Gundelfingen a.d.Donau Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Diese Anschlagtafeln werden den Parteien und Wählergruppen sechs Wochen vor der Wahl kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Felder werden von der Stadt vergeben und von den Parteien und Wählergruppen beklebt.

Zusätzlich werden durch Entscheidung des Stadtrates Gundelfingen Flächen im Stadtgebiet für Wahlgroßplakate ausgewiesen. Die Flächen werden von der Stadt Gundelfingen vergeben. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt auf gesonderten Antrag, bitte geben Sie hierzu an, wie viele Wahlgroßplakate in Gundelfingen a.d.Donau aufgestellt werden sollen, sowie deren Größen bzw. Maße.