BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV88171
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13.02.2013 sind bei allgemeinen Wahlen den politischen Parteien und Wählergruppen angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen.
Gemeindliche Wahlplakattafeln werden aus Kostengründen bei uns nicht zur Verfügung gestellt.
Für den Bereich des Marktes Weiler-Simmerberg können jedoch Plakat-Werbeträger an Straßenlaternen angebracht werden, wenn diese ausnahmslos nur mit Kunststoff-Kabelbindern befestigt werden. Eine andere Befestigungsart mittels Klebeband oder Draht ist an den Laternenmasten nicht zulässig und führt zu einer kostenpflichtigen Demontage durch den gemeindlichen Bauhof.
Plakatständer im Verkehrsraum können Verkehrshindernisse darstellen, eine Behinderung des Fahr- und Fußgängerverkehrs ist in jedem Fall unzulässig.