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In Sontheim gibt es keine Plakatierverordnung und keine Plakatwände.
Die Aufstellung von Plakatständern zur Wahlwerbung ist möglich.
Allerdings dürfen nicht mehr als 5 Werbeträger (3 in Sontheim, 2 in Attenhausen) aufgestellt werden.
Die als Anlage beigefügten Auflagen sind einzuhalten.