BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV87647c
Plakate dürfen wie folgt 6 Wochen vor Wahltermin aufgestellt werden.
Plakate und Ankündigungen von Vereinen und Verbänden können an den gemeindlichen Anschlagtafeln und Schaukästen sowie entlang der Einfallstraßen zum Ortsteilen Görisried (3 Stück) jeweils innerhalb der 100 Meter ab dem Ortseingangsschild in Richtung Ortsmitte angebracht werden, sowie an den Anschlagtafeln in Stadel und Wildberg.
Das Plakatieren im Bereich um den Maibaum, das Kriegerdenkmal und an der Friedhofsmauer ist verboten.
In Bereich der weiteren Ortsteile und Weiler der Gemeinde Görisried ist das Plakatieren verboten!
Bitte beachten Sie, dass nach § 33 Abs. 2 Satz 2 StVO Plakate nicht an Verkehrszeichen befestig werden dürfen. Auch außerhalb der geschlossenen Ortschaften ist eine Plakatierung verboten.
Für die Plakatierung entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden!