BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV87647b

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Plakate dürfen wie folgt 6 Wochen vor Wahltermin aufgestellt werden.

Plakate dürfen entlang der Einfallstraßen zu den Ortsteilen Kraftisried (3 Stück) und Schweinlang (2 Stück) in Richtung Ortsmitte angebracht werden.
Das Plakatieren im Bereich um den Maibaum, das Kriegerdenkmal und an der Friedhofsmauer ist verboten.
In Bereich der weiteren Ortsteile und Weiler der Gemeinde Kraftisried ist das Plakatieren verboten!

Bitte beachten Sie, dass nach § 33 Abs. 2 Satz 2 StVO Plakate nicht an Verkehrszeichen befestig werden dürfen. Auch außerhalb der geschlossenen Ortschaften ist eine Plakatierung verboten.

Für die Plakatierung entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden!