BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV87645
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Es werden hiermit aus Gründen Denkmalschutz, hist. Altstadt, max. 5 Plakate DIN A 1 pro Partei zugelassen.
Eine Anbringung an Bäumen ist grundsätzlich bei uns verboten.