BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV87549

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Plakatierungs- und Sondernutzung anlässlich der 9. Europawahl am 26. Mai 2019:

am 26. Mai 2019 findet die 9. Europawahl statt. Gerne geben wir Ihnen sechs Wochen vor dem Wahltermin die Gelegenheit, entsprechende Plakatierungen als wichtigen Bestandteil Ihrer Wahlvorbereitung im Gemeindegebiet anzubringen.

Insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen und teilweise gegenläufigen Nutzungsabsichten sämtlicher Straßennutzer bitten wir jedoch, hierbei folgende Grundsätze zum Plakatieren zu beachten:

Ø Plakatierungen sind der Gemeinde durch die Partei vorher schriftlich anzuzeigen.

Ø Je Ortsteil ist das Anbringen von höchstens drei geeigneten, witterungsbeständigen Plakaten gestattet.

Ø Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen wird nicht gestattet

Ø Plakatierungen im Umkreis von 10m zu Kreuzungen, Einmündungen und Verkehrszeichen sind nicht gestattet.

Ø Durch aufgehängte Plakate darf es zu keiner Sichtbehinderung z.B. bei privaten Grundstücksausfahrten kommen.

Ø Das Anbringen von Plakaten an Bäumen wird nicht gestattet.

Ø Beim Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist eine Fußgängerdurchlässigkeit von mindestens 2,20 m Höhe (Straßenniveau bis unterer Plakatrand) zu gewährleisten.

Ø Das Anbringen von Plakaten in einem Umkreis von 20 Meter um Gebäude, in denen sich Wahllokale befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu den Gebäuden, sowie an und in den Gebäuden selbst ist nicht gestattet.

Ø Die Plakate sind bis spätestens 02.06.2019 wieder zu entfernen.


Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir, nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit im Falle der Nichtbeachtung unseren Bauhof anweisen würden, die Plakate kostenpflichtig - auch ohne vorherige Aufforderung - abzunehmen.


Zu Ihrer Information lassen wir Sie gerne wissen, dass sich unsere Wahllokale in folgenden Einrichtungen befinden:

Ø Grundschule Rettenberg, Bichelweg 10

Ø Gemeindehaus Rettenberg, Kirchstraße 9

Ø Trachtenvereinsheim Kranzegg, Vorderburger Str. 8

Ø Kleebichlsaal Untermaiselstein, Immenstädter Straße 6

Ø Feuerwehrhaus Freidorf, Dorfstraße 14

Ø Vereinshaus Rottach, Hauptstraße 22

Ø FFW- und Vereinehaus Vorderburg, Kirchdorfer Straße 14

Ø Rathaus Rettenberg, Bichelweg 2 (Briefwahllokal)