BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86916
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Wahlplakatständer und Wahlplakate bis zu einer Größe von Din A 1, können nach unserem Ortsrecht innerhalb von 6 Wochen vor einer Wahl erlaubnis- und gebührenfrei aufgestellt werden.
Sie sind nach der Wahl unverzüglich wieder zu entfernen.
Wir bitten Sie die Werbetafeln u.ä. nicht an Bäume zu lehnen oder zu befestigen, weil hierdurch immer wieder Beschädigungen an der Rinde entstehen.
Bitte beachten Sie auch unsere Nebenbestimmungen und Auflagen.
Wegen der vom Markt Kaufering zur Verfügung stehenden Plakatwänden, setzen Sie sich bitte mit Herrn Diekmann klaus.diekmann@kaufering.de oder Tel. 08191/664-125 in Verbindung