BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86911

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Die Marktgemeinde Dießen am Ammersee erhebt grundsätzlich keine Einwände gegen die beantragte Plakatierung zur Wahlwerbung im Gemeindegebiet.
Die im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppierungen haben sich jedoch - im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung - darauf geeinigt, die Wahlwerbung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und auf die vom Markt eigens dafür zur Verfügung gestellten Plakatstellwände zu beschränken.
Auch für die anstehende Wahl werden wir in der Marktgemeinde Dießen am Ammersee selbst sowie in unseren Ortsteilen frühzeitig (ca. 6 Wochen) vor der Wahl wieder mehrere Plakatstellwände errichten.

Es wäre schön, wenn sich auch Ihre Partei den ortsüblichen Gepflogenheiten anpassen und die Wahlwerbung auf die von uns aufgestellten Plakatwände beschränken könnte. Wir haben mit dieser Regelung bisher gute Erfahrungen gemacht und hoffen auf Ihre Unterstützung zu Erhaltung unseres Ortsbildes.
Die Aufstellung von großen Transparenten muss ohnehin separat beantragt werden, Standortvorschläge können wir hierzu leider nicht machen. Ihren Antrag, mit genauen Standortvorschlag, Größe und Lageplan, können Sie per E-Mail an ordnungsamt@diessen.de richten.

Standorte der Plakatwände für Wahlplakate

Dettenschwang, Schmiedstraße, am Maibaum
Dettenhofen, St.-Martin-Straße, am Friedhof
Obermühlhausen, Obermühlhausen, am Dorfstadel
Riederau, Gartenstraße, am englischen Garten
Wengen, Wengen, am Maibaum
St. Georgen, St.-Georg-Straße, Einmündung Grünhütlstraße
Dießen am Ammersee, Rotterstraße, ggü. Mädchenrealschule
Dießen am Ammersee, Mühlstraße am Maibaum
Dießen am Ammersee, Bahnhofstraße, ggü. Café Sixt
Dießen am Ammersee, Jahnstraße, vor Bahnübergang