BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86852

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Eine Plakatierverordnung gibt es bei uns nicht, nur eine Sondernutzungssatzung.
Plakatierungen sind also grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig.
Im Rahmen von Wahlen stellen wir auch immer noch Plakatwände an verschiedenen Standorten zur Verfügung an denen die Parteien Plakate anbringen können.
Plakatierungserlaubnis