BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86742

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Ene Plakatierverordnung wurde in der Gemeinde Fremdingen bisher nicht erlassen.

Sie erhalten hiermit die Erlaubnis, Werbeträger im Format DIN A 0 / DIN A 1 auf öffentlichen Flächen im Gemeindebereich aufzustellen.
Diese Genehmigung umfasst die Orte Fremdingen, Bühlingen, Enslingen, Hausen, Herblingen, Hochaltingen, Raustetten, Schopflohe und Seglohe.

Der Rathausplatz in Fremdingen ist von der Plakatierung freizuhalten.

Auflagen fr die Plakatierung