BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86682
Zur Plakatierung anlässlich der EU Wahl sind die Vorgaben der Bekanntmachung des Bayer. Innenministeriums in der aktuellen Fassung vom 13.02.2013 zu beachten.
Das Einverständnis zur Aufstellung besteht für Plakate mit einer Größe DIN A 1 bzw. DIN A 0; Großflächenplakate sind nicht gestattet.
Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden. Dabei sind die Vorschriften der StVO zu beachten; (z.B. Einhaltung der Sichtdreiecke, Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden).
An Verkehrszeichenpfosten und Straßenlaternen darf keine Plakatierung erfolgen. Für die Sicherheit (z.B. Standfestigkeit) ist der Antragsteller verantwortlich.
Plakatierung für die Wahlwerbung kann frühestens 6 Wochen vor der Wahl stattfinden.
Die Erlaubnis gilt für den Bereich der Gemeinde Genderkingen.
Die Plakate sind nach der Wahl wieder zu entfernen.