BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85643
Für das Aufstellen bzw. Anbringen von Wahlplakaten gelten im Gemeindebereich Steinhöring folgende Auflagen:
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Wahlplakaten ist in Steinhöring ab 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltag zugelassen.
Die Plakate müssen so aufgestellt bzw. aufgehängt werden, dass keine Gefahr bzw. (Sicht-)behinderung für den Kraftfahr- und Fußgängerverkehr entsteht. Desweiteren ist eine Plakatierung an Bäumen nicht erlaubt. Die Anzahl der Plakate wird auf eine Höchstzahl von 20 Stück begrenzt. Plakate dürfen nicht unmittelbar vor dem Wahllokal (Grundschule, Münchener Str. 34, 85643 Steinhöring) aufgestellt bzw. aufgehängt werden.
Die Plakate müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltag wieder entfernt werden.
Für das Plakatieren an der Straßenbeleuchtung gelten aufgrund der besonderen Stand- und Verkehrssicherheit folgende Auflagen:
. Ein Werbeschild darf die max. Größe bzw. Fläche von 0,5m² nicht überschreiten.
. Ein Werbeschild muss mittig am Mast für die gleichmäßige Belastung befestigt werden.
. Ein Werbeschild darf am Mast nur mit Kabelbinder, Montagebügel etc., ohne mechanische Beeinflussungen am Mast selbst (Nicht erlaubt: anbohren, ankleben, etc.), befestigt werden.
. Die Unterkante eines Werbeschilds darf eine max. Montagehöhe von 2,5 m haben.
Diese Email ist gleichzeitig als Genehmigung der Plakatierung für die Europawahl anzusehen, d. h. die Piratenpartei hat die Erlaubnis, ab 6 Wochen vor der Europawahl im Gemeindebereich Steinhöring unter den vorstehenden Auflagen zu plakatieren. Sollten Auflagen nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die entsprechenden Plakate zu entfernen.