BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85630
Die Gemeinde Grasbrunn hat im Jahr 2002 eine Verordnung über die öffentlichen Anschläge auf dem Gemeindegebiet erlassen.
Nach dieser Plakatierungsverordnung ist das Plakatieren zum Schutz des Ort- und Landschaftsbildes grundsätzlich verboten.
Lediglich auf den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln darf kostenfrei plakatiert werden.
Ausgenommen von diesem Verbot ist unter anderem die Wahlplakatierung durch die zur Landtagswahl zugelassenen Parteien im Zeitraum ab 6 Wochen vor dem Wahltermin.
Sie dürfen daher auf dem Gemeindegebiet ab 6 Wochen vor der Wahl kostenfrei Plakatständer aufstellen.
Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
Die Anzahl der Plakatständer wird reglementiert durch das Orts- und Landschaftsbild und durch die Verkehrssicherheit. Sieht die Gemeinde das Orts- und Landschaftsbild oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann sie die Beseitigung der/des betreffenden Plakate(s) anordnen.
Die Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
Auch wenn eine Wahlplakatierung eine Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch darstellt, ist in der Gemeinde Grasbrunn zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Sondernutzungserlaubnis dafür erforderlich.
Die Gemeinde Grasbrunn bietet ab auf freiwilliger Basis zusätzlich 4 große Plakatständerwände an.
Die Plakatwände können sechs Wochen vor dem Wahltag mit Plakaten bestückt werden.
Eine Zuweisung innerhalb der Plakatwand erfolgt nicht, da wir uns neutral halten und keine Wertung bzw. Reihenfolge vornehmen.
Wir bitten um ein respektvolles Plakatieren, so dass auch andere Parteien die Möglichkeit haben ihre Werbung anzubringen.
Die Plakatwände befinden sich an folgenden Stellen:
- Dorfplatz Harthausen (nähe Hauptstraße)
- Dorfplatz Grasbrunn (nähe St.- Ulrich Platz)
- Ecke Gartenstraße/ Saarlandstraße
- Kreuzungsbereich B304 Richtung Bahnhofstraße
Es wird darum gebeten, die Plakate nach den Wahlen wieder zu entfernen.
Plakatrückstände werden kostenpflichtig entfernt und in Rechnung gestellt.