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Wir bitten um Beachtung unserer Plakatierungsverordnung sowie der Hinweise zur Plakatierung. .
Damit auch andere Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit zur
Plakatierung haben, bitten wir Sie, nur maximal 10 Plakate im gesamten
Gemeindegebiet aufzustellen.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs, vor allem
auf der Bundesstraße B388, ist unbedingt zu vermeiden.