BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85414
Nach einem Gemeinderatsgrundsatzbeschluss ergeben sich für die Aufstellung von Wahlplakaten folgende Rahmenbedingungen:
Die Plakate dürfen zwei Monate vor und bis zu 14 Tage nach Wahlen aufgestellt werden.
- Für Europawahl am 26.05.2019 darf demnach ab dem 26.03.2019 plakatiert werden.
- Die Plakate sind spätestens am 09.06.2019 wieder zu entfernen.
- In den Ortsteilen Kirchdorf, Helfenbrunn, Nörting und Wippenhausen dürfen pro Wahlvorschlag jeweils max. 2 Plakate aufgestellt werden.
- In den übrigen Ortsteilen (Weilern) ist eine Plakatierung nicht zugelassen
- Die Plakate dürfen die max. Größe von DIN A 0 (= 1m²) nicht überschreiten
- Bei der Aufstellung von Plakattafeln darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet werden.
- Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen und Ampeln angebracht werden.
- Insbesondere bei Kreuzungs- oder Straßeneinmündungen dürfen die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt werden.
- Die Plakate dürfen nicht aufgehängt werden. Sie sind am Erdboden sicher befestigt vor Windstößen aufzustellen und zu fixieren.
Unter Einhaltung obiger Vorgaben dürfen Sie damit ohne Genehmigung plakatieren.