BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85411
Grundsätzlich ist die Gemeinde mit dem Aufstellen von Wahlplakaten bis Größe DIN A1 im Gemeindebereich Hohenkammer (nach vorheriger Absprache mit den Grundstückseigentümern) einverstanden.
Die Gemeinde Hohenkammer verfügt über keine öffentlichen Plakattafeln oder -wände. Die Möglichkeit zur Plakatierung besteht daher nur über Plakatständer.
Die Anzahl der Plakatständer ist nicht begrenzt.
6 Wochen vor dem Wahltermin können Sie mit der Plakatierung beginnen.
Durch die Plakate bzw. Plakatständer darf jedoch keine Verkehrsbehinderung entstehen, daher ist im Ortszentrum von Hohenkammer im Bereich des Schloßbräugebietes, der Bushaltestelle und des Maibaumes jegliche Art von Plakatierung verboten.
Für größere Plakatwände, sogenannte Wesselmänner, reichen Sie bitte einen separaten Antrag, mit den Angaben ab wann und wo die Plakatwand stehen soll und welche Ausmaße die Plakatwand hat, mittels Lageplan und eingezeichnetem Standort mit Bemaßung der Plakatwand möglichst zeitnah bei uns ein.