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Die politischen Parteien und Wählergruppen dürfen in der Gemeinde Erharting ausschließlich am Zaun der Hauptstr. 1 aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Wahlplakate, im Rahmen der nachstehenden Auflagen, anbringen.
Die Erlaubnis gilt nur im zeitlich engen Zusammenhang mit den genannten Wahlen und Abstimmungen.
Plakatwerbungen in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
An Straßenlaternen dürfen Plakate wegen der unmittelbaren Nähe zum Gehweg bzw. zur Kreisstraße nicht angebracht werden.
Nach der Wahl bzw. Abstimmung ist die Wahlwerbung rückstandslos wieder zu entfernen.