BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84494

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nsere Plakatierverordnung für Neumarkt-Sankt Veit wurde nun überarbeitet. Unter folgendem Link kann sie eingesehen werden.

https://www.neumarkt-sankt-veit.de/buergerservice-und-politik/verwaltung/satzungen-und-verordnungen/

Die Verordnung von Egglkofen kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://egglkofen.neumarktsanktveit.srv2.communice.de/buergerservice-und-politik/verwaltung/satzungen-und-verordnungen/

Pro Straßenzug dürfen maximal zwei Plakate (z.B. ein doppelseitiges Plakat oder zwei einfache Plakate) aufgestellt werden. Auf dem Stadtplatz in Neumarkt-Sankt Veit darf nicht plakatiert werden. Auf dem Stadtplatz sind zwei Plakatwände aufgestellt, die ebenfalls benutzt werden können.