BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84453

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Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Werbung der politischen Parteien und Wählergruppen für Wahlen in seiner Bekanntmachung vom 13.02.2013 geregelt. Insbesondere wurden folgende Feststellungen getroffen:


- Außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden.
- Innerorts richtet sich die Wahlwerbung durch Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum nach dem jeweiligen Ortsrecht.
- Aufgrund der Sondernutzungssatzung (SNS) der Kreisstadt Mühldorf a. Inn bedürfen Anlagen aus Anlass von politischen Veranstaltungen von Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen sowie Plakate von Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen aus Anlass von Wahlen keiner Erlaubnis (§ 4 Abs. 1 SNS), soweit die Plakatierung im Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin erfolgt; die Plakate sind innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder zu entfernen.
- Plakate, Plakattafeln und Plakatständer (Werbeanlagen) dürfen an folgenden Orten nicht angebracht werden: an Lichtzeichenanlagen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwegen und Brückenanlagen; innerhalb eines Bereichs von 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten an Kreuzungen und Einmündungen; auf der Fahrbahn; an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortschaft; an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung, soweit sie nicht auf Bodenhöhe angebracht werden.
- An Einrichtungen der Straßenbeleuchtung, die bereits mit Plakatwechselrahmen ausgestattet sind, darf nicht plakatiert werden. Zum Befestigen der Werbeanlagen sind ausschließlich rückstandsfreie Befestigungen zu verwenden; eine Befestigung durch Klebeband ist nicht zulässig. Werbeanlagen sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Windlast zu gestalten und zu befestigen. Zur Befestigung an Bäumen dürfen keine Nägel, Schrauben oder dgl. verwendet werden.

Im Übrigen wird die Kreisstadt Mühldorf a. Inn üblicherweise an folgenden Standorten Wahlanschlagtafeln zur Plakatierung zur Verfügung stellen:

1. Stadtplatz Höhe Bushaltestelle,
2. Oderstraße gegenüber Oderstr. 16/18,
3. Schillerstraße Gehweg Höhe Landw. Sozialversicherungsträger,
4. Mößlinger Straße Höhe Piuskirche,
5. Hauptstraße Höhe Kirche,
6. Münchener Straße an der Bushaltestelle gegenüber Wirtsgasse 1
Die Tafeln werden ca. 4 Wochen vor dem Wahltag aufgestellt. Die Reihenfolge der Plakatierung erfolgt auf den Anschlagtafeln von links nach rechts nach der Ordnungszahl der zugelassenen Wahlvorschläge.

Wir weisen auch darauf hin, dass eine Werbung durch Parteien und Wählergruppen auf den städtischen Litfaßsäulen nicht möglich ist. Diese sind Veranstaltungen im Rahmen des städtischen Kulturprogramms sowie Vereinsveranstaltungen vorbehalten.