BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84088
Die Gemeinde Neufahrn i. NB genehmigt das Anbringen von Plakattafeln jeweils am ersten Straßenlampenmast nach dem Ortseingangsschild. Die Tafeln sind mit Kabelbinder oder kunststoffummantelten Draht zu befestigen, damit die Lackierung der Lampenmasten nicht beschädigt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sicherheit des Verkehrs (Durchfahrtshöhe, Sichtbehinderungen) nicht beeinträchtigt wird.
Nach dem Wahltermin sind die Tafeln umgehend wieder zu entfernen.
Zusätzlich stehen für die Plakatierung vor Wahlen ca. 6 Wochen vor dem Wahltermin gemeindeeigene Plakatständer zur Verfügung.
Diese Plakatständer stehen an der B15 aus Richtung Regensburg am Ortseingang und aus Richtung Landshut in Höhe Autohaus Arnold, an der Rottenburger Straße in der Grünanlage Höhe Haus-Nr. 40 und an der Kreisstraße Richtung Langenhettenbach in der Grünanlage links nach der Bahnunterführung.