BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84072

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Der Markt Au i. d. Hallertau gestattet die Aufstellung von maximal fünf Plakatständern im Ort Au selbst sowie jeweils zwei in den Gemeindeteilen.
Der Marktplatz ist von jeglicher Plakatierung frei zu halten.
Das Aufstellen von sogenannten "Wesselmännern" ist gemäß Marktgemeinderatsbeschluss nicht gestattet.

Die verkehrsrechtlichen Vorschriften (Sichtdreiecke, Lichtraum usw.) sind selbstverständlich zu beachten.
Die Plakate bzw. Plakatständer dürfen frühestens sechs Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und sind nach der Veranstaltung unverzüglich - spätestens in einer Woche - zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, werden die Plakate kostenpflichtig durch den gemeindlichen Bauhof entfernt.