BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83487
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Der Markt stellt an der Grundschule und am Marktplatz (bei Bushaltestelle) Plakatierungsflächen bereit.
Im Rahmen der Dorferneuerung hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass das Aufstellen von Plakatständern (auch bei Wahlen) nicht erwünscht ist. Die beengten Straßenverhältnisse (Gehflächen) waren u. a. hierfür maßgeblich.