BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83471
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Zulässigkeit der Wahlplakatierung in Berchtesgaden.
Die Wahlwerbung ist für die Europawahl 6 Wochen vor Wahltermin zugelassen (§ 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit des Marktes Berchtesgaden vom 26. Juli 2005, Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 33 vom 16.08.2005).
Wir erlauben Ihnen hiermit, Ihre Wahlwerbung für die Europawahl 2019 frühestens ab Montag, den 15.04.2019 an den folgenden genannten Standorten auf den hierfür errichteten Plakatanschlagstafeln unter Ihrer Abteilung anzubringen:
1. Berchtesgaden, OT Oberau/Nähe Ortsdurchfahrt/Schusterhäusl
2. Berchtesgaden, Parkplatz Vierjahreszeiten
3. Berchtesgaden, OT Maria Gern - Kirchplatz
4. Berchtesgaden, Rathausplatz
5. Berchtesgaden, Buchenhöhe - Wendeplatte Busparkplatz
6. Berchtesgaden, Königsseer Str. (B 20) - Höhe Anwesen Hirschensprung
7. Berchtesgaden, Salzburger Straße (B 305)/Gollenbachbrücke bei Kapelle
Für die größeren Parteien und Wählergruppen werden wir unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses der vergangenen Europawahl 2014 (Bundesrepublik Deutschland/Bundesland Bayern) auf den Plakatanschlagtafeln bzw. Abteilungen bereits eine Beschriftung anbringen.
Soweit für Ihre zugelassene Partei/Wählergruppe unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses der vergangenen Europawahl eigens keine Abteilung vorbereitet ist, stellt der Markt Berchtesgaden auf seinen Plakatwänden unter der Rubrik "Sonstige" jedem weiteren Wahlvorschlagsträger Platz für je ein Plakat zur Verfügung.
Soweit der dort angebotene Platz aufgrund der Anzahl der zugelassenen Wahlvorschlagsträger nicht ausreicht, wird auf Antrag über weitere Möglichkeiten der Wahlwerbung im Einzelnen vom Markt Berchtesgaden entschieden.
In der Anlage erhalten Sie eine beispielhafte Übersicht über eine Plakatanschlagtafel an einem der o.g. sieben Standorte: