BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83451

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Rechtzeitig vor der Europawahl werden von der Gemeinde fünf große Plakatwände für die Wahlwerbung aufgestellt, die von den Parteien genutzt werden können (siehe anhängender Plan).

Darüber hinaus wird keine weitere Plakatierung genehmigt.