BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83346

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In Bergen gibt es keine Plakatier Verordnung. Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 26.07.2018 werden die

Parteien gebeten folgende Vorgaben einzuhalten:

. Beginn der Plakatierung frühestens 6 Wochen vor der Wahl.
. Aufstellung von max. 20 Plakaten/Partei
. Verzicht auf Wahlwerbung im Bereich zwischen Kirche und Pfarrhof und im Umfeld der Gemeindeverwaltung.
. Die Gemeinde stellt ca. 6 Wochen vor der Wahl 4 Plakatwände auf, hier kann jede Partei jeweils 1 Plakat anbringen.

Standorte der Plakatwände:

. Hochfellnstraße gegenüber Anwesen Nr. 72
. Ortsteil Stocka neben der Bushaltestelle vor dem Anwesen Bahnhofstr. Nr. 40
. Hinter dem Gasthaus zur Post (Ecke Weißachener Straße-Mitterweg)
. Bernhaupten: Nähe Bernhauptener Straße 4

Die restlichen Plakate können mittels geeigneter Aufsteller oder an Laternenpfosten veröffentlicht werden. Bei Aufstellung mittels Aufsteller ist der Verkehrsraum freizuhalten, damit es zu keiner Behinderung der Fußgänger kommt. Bei der Aufhängung an Laternenpfosten o.ä. sind die Plakate in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante) anbringen, damit Radfahrer und Fußgänger nicht gefährdet werden.

Als Größe der Wahlplakate wurde DIN A1 beschlossen.