BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83313
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die Gemeinde Siegsdorf hat keine Plakatierungsverordnung erlassen.
für die bevorstehende Europawahl errichtet die Gemeinde Siegsdorf an u.a. Standorten Wahlplakattafeln. Standorte:
Ort | Straße | Nähere Bezeichnung |
---|---|---|
Siegsdorf | Marienstraße | Vor Einmündung Altenheim |
Siegsdorf | Traunsteiner Straße | Grünstreifen zwischen Pestsäule und Frisör Buchfellner, ggü. Bäcker Schuhbeck |
Siegsdorf | Reichenhaller Straße | Auf Höhe Kreisverkehr |
Hammer | Dorfplatz | Nähe Dorfladen |
Eisenärzt | Bergstraße, Hörgering | Nähe Anwesen Schürf/Gimplf |
Vogling | Kreisstraße TS 5 | Bushäuschen Höhe Vogling |
Grundsätzlich nicht erlaubt, ist die Anbringung von Wahlplakaten etc. an Haltevorrichtungen von amtlichen Verkehrszeichen.
Daneben wird für jede Partei/Wählervereinigung ein Großflächenplakat mit einer Gesamtgröße von 2,7 x 2,9 m genehmigt