BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83128b
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Für die Gemeinde Schonstett gilt die folgende Plakatierverordnung
Zusätzlich werden noch an folgenden Standorten Plakatwänden von der Gemeinde aufgestellt:
- Gegenüber Anwesen Hauptstr. 9
- Nordseite der Mehrzweckhalle, Hauptstr. 1
- Hauptstr. 26
Auf den Plakatwänden steht jeder Partei ein Feld (Platz) zu.